Sachverständiger Büro Josef Hellinger

in Malching und Umgebung

Wir lieben unsere Arbeit, daraus machen wir kein Geheimnis. Unsere größte Zufriedenheit aber ziehen wir aus dem Erfolg unserer Kunden, den wir gemeinsam erreicht haben. Sie möchten mehr über unsere Leistungen erfahren? Hier finden Sie alle Infos, wie wir Sie bei der Erreichung Ihrer Ziele unterstützen können.



Mein Service für Sie

• Erstellung von Privatgutachten zur Hundehaltung, zum Verhalten von Hunden und nach Schadens- oder Sicherheitsereignissen.
• Erstellung von Gutachten (Wesenstest) für Hunde nach § 1 Abs. 2 BayHundAggressV zur Vorlage bei der zuständigen Gemeinde im Verfahren nach Art. 37 LStVG.
• Fachliche Begutachtung im Zusammenhang mit möglichen Einzelanordnungen zur Hundehaltung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG.
• Fachliche Rassezuordnung anhand vorhandener Abstammungsnachweise sowie – soweit erforderlich – anhand von Phänotyp, Wesen und Bewegungsablauf nach den bayerischen Vollzugshinweisen.
• Wertgutachten und sonstige Privatgutachten für private Auftraggeber und Versicherungen.
• Gutachten für Gerichte ausschließlich bei gerichtlicher Beauftragung. Privat beauftragte Gutachten werden ausdrücklich als Privatgutachten bezeichnet.


Über die Anerkennung, Verwertung und die Ausstellung eines Negativzeugnisses oder einer Erlaubnis entscheidet ausschließlich die jeweils zuständige Behörde beziehungsweise das zuständige Gericht.


Unabhängigkeit und Vorbefassung

Vor der Annahme eines Gutachtenauftrags wird geprüft, ob frühere Trainings-, Beratungs-, Ausbildungs- oder sonstige Geschäftsbeziehungen zu dem Halter, dem Hund oder einer beteiligten Partei die unabhängige und unparteiische Begutachtung beeinträchtigen könnten. Besteht ein Interessenkonflikt oder kann der Eindruck einer Befangenheit nicht zuverlässig ausgeschlossen werden, wird der Gutachtenauftrag nicht angenommen. Unvermeidbare Vorbefassungen werden vor Auftragserteilung vollständig offengelegt.