Sachverständiger Büro Josef Hellinger

in Malching und Umgebung

Wir lieben unsere Arbeit, daraus machen wir kein Geheimnis. Unsere größte Zufriedenheit aber ziehen wir aus dem Erfolg unserer Kunden, den wir gemeinsam erreicht haben. Sie möchten mehr über unsere Leistungen erfahren? Hier finden Sie alle Infos, wie wir Sie bei der Erreichung Ihrer Ziele unterstützen können.




Mein Service für Sie

  • Erstellung von Gutachten zur Hundehaltung für Gerichte, Städte und Gemeinden nach Art. 18, Art. 37 LStVG.
  • Gutachtenerstellung nach Sicherheitsstörungen im öffentlichen Raum.
  • Erstellung von Wertgutachten eines Hundes für Versicherungsgesellschaften.
  • Erstellung von Gutachten zur Rassebestimmung.


  • Erstellung von Privatgutachten zur Vorlage bei Gerichten und Versicherungen für Hunde aller Rassen.
  • Erstellung von Gutachten (Wesenstest) zur Vorlage bei Gemeinden, Sicherheitsbehörden und Veterinärämtern bezüglich des Erhalts einer “Haltergenehmigung” oder eines “Negativzeugnisses für sogenannte “Kampfhunde-Rassen” laut. Art. 37 LStVG in Bayern.



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