Leistungen

Service und Preise

Für Privatgutachten und privat beauftragte Beratungsleistungen wird vor Auftragserteilung eine schriftliche Honorarvereinbarung geschlossen. Darin werden Stundensatz oder Pauschalhonorar, voraussichtlicher Zeitaufwand, Fahrtkosten, Auslagen und gegebenenfalls erforderliche Fremdleistungen transparent festgelegt.


Bei einer Heranziehung durch ein Gericht oder eine andere vom JVEG erfasste Stelle richtet sich die Vergütung nach dem jeweils geltenden Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Bei Privatbeauftragungen gilt das JVEG nur, wenn seine Heranziehung ausdrücklich als Berechnungsgrundlage vereinbart wurde.